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   BGH, 28.09.2006 - IX ZA 16/04   

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https://dejure.org/2006,9304
BGH, 28.09.2006 - IX ZA 16/04 (https://dejure.org/2006,9304)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - IX ZA 16/04 (https://dejure.org/2006,9304)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - IX ZA 16/04 (https://dejure.org/2006,9304)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Anwaltsbeiordnung; Erfordernis einer anwaltlichen Vertretung aus mangelhaften Deutschkenntnissen; Hinzuziehung eines Dolmetschers

  • Judicialis

    InsO § 4a Abs. 2; ; InsO § 4a Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4a Abs. 2 S. 1; ZPO § 114
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2002 - IX ZA 22/02

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZA 16/04
    Unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, hängt maßgebend von den besonderen Umständen, namentlich der Person des Schuldners, dem Umfang der Insolvenzsache, den Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sowie den Fürsorgemöglichkeiten des zuständigen Insolvenzgerichts ab und ist einer Verallgemeinerung nur begrenzt zugänglich (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2002 - IX ZA 20/02, NZI 2003, 270; Beschl. v. 18. Dezember 2002 - IX ZA 22/02, ZInsO 2003, 124, 125; vgl. auch Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 44/03, NZI 2004, 39).

    Dies steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2002 aaO).

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 44/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren wegen der Anmeldung einer

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZA 16/04
    Unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, hängt maßgebend von den besonderen Umständen, namentlich der Person des Schuldners, dem Umfang der Insolvenzsache, den Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sowie den Fürsorgemöglichkeiten des zuständigen Insolvenzgerichts ab und ist einer Verallgemeinerung nur begrenzt zugänglich (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2002 - IX ZA 20/02, NZI 2003, 270; Beschl. v. 18. Dezember 2002 - IX ZA 22/02, ZInsO 2003, 124, 125; vgl. auch Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 44/03, NZI 2004, 39).
  • BGH, 05.12.2002 - IX ZA 20/02

    Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZA 16/04
    Unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, hängt maßgebend von den besonderen Umständen, namentlich der Person des Schuldners, dem Umfang der Insolvenzsache, den Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sowie den Fürsorgemöglichkeiten des zuständigen Insolvenzgerichts ab und ist einer Verallgemeinerung nur begrenzt zugänglich (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2002 - IX ZA 20/02, NZI 2003, 270; Beschl. v. 18. Dezember 2002 - IX ZA 22/02, ZInsO 2003, 124, 125; vgl. auch Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 44/03, NZI 2004, 39).
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